Finanzielle Unterstützung während des Studiums

Unterbringung/Lebenserhaltungskosten

Es gibt in Polen relativ günstige Unterkunftsmöglichkeiten in den Studentenwohnheimen (ca. 100 -200 Euro), doch diese sind rar. Wohnungen auf dem freien Markt sind teurer.Von der Art der Unterkunft, dem individuellen Standard und der Höhe der Nebenkosten, hängt dann letztendlich auch die Höhe der Lebenserhaltungskosten ab. Man geht bei bescheidener Lebenshaltung von einer Orientierungssumme von 300 bis 400 Euro aus.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in der Schweiz von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses BAföG gezahlt werden.
Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.

Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:

- BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie beim Studium in Deutschland)

- Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro für max. 1 Jahr

- Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal 250,- Euro)

- Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung.

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden bei dem zuständigen BAföG-Amt:

Region Hannover
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Amt für Ausbildungsförderung
Abteilung Studienfinanzierung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz

Tel.: 0371 / 5628 - 450
Fax: 0371 / 5628 - 455
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.tu-chemnitz.de
Internet: http://www.tu-chemnitz.de/stuwe