Zulassungsvoraussetzungen

Um in Polen studieren zu können ist die Allgemeine Hochschulreife (''Świadectwo dojrzałości'') erforderlich.

Zulassungsbeschränkungen in Form eines Numerus Clausus gibt es in Polen nicht, jedoch haben einige Universitäten bestimmte Aufnahmeprüfungen, die man absolvieren muss um zugelassen zu werden. In der Regel werden ausländische Studienbewerber aber Aufnahmeprüfung aufgenommen.

Um zu erfahren, ob man eine Prüfung absolvieren muss oder nicht, muss man sich an die jeweilige Universität in Polen wenden. Zuständig hierfür ist in der Regel das International Office.