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Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung
In vielen Ländern besteht für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Wer in der Bundesrepublik Deutschland einer Pflichtversicherung angehört, kann (unter bestimmten Voraussetzungen) aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden GebietsKrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen.

Erforderlich ist dafür der ''Anspruchsnachweis'', den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse. Es ist dringend notwendig, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich zu informieren. Im Normalfall bringen Austauschstudierende eine Bestätigung auf dem Formblatt E-111 oder E-128 mit, das die zuständige Krankenkasse ausstellt. Auch hier kann es vorkommen, das man vor Ort erst mal bezahlen muss. Danach muss man versuchen die gezahlte Summe zurück zu bekommen.

Private Versicherung
Des Weiteren besteht immer die Möglichkeit, sich über eine private Kranken-Versicherung zu erkundigen und so abzusichern. Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht. Meistens heißt das jedoch, man muss an Ort und Stelle bezahlen (im Falle eines Unfalls oder einer Operation kann das ein sehr hoher Betrag sein) und dieses Geld wird dann von der zuständigen Krankenkasse ersetzt.

Auslandskrankenversicherung auch
Reisekrankenversicherung genannt

Es gibt einen Spezialisten, der sich auf die Auslandskrankenversicherung für Studenten, Sprachschüler, Praktikanten und Gastwissenschaftler spezialisiert hat. Für kurzfristige Aufenthalte in Polen gibt es einen Vergleich der Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung erstellt von mawista.




Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, sich in Polen versichern zu lassen. Hierzu müsste man sich allerdings direkt vor Ort erkundigen.



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