Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Da Polen nun auch Mitgliedsland der Europäischen Union ist, ist auch die Anerkennung der Schul- und Studienleistungen problemlos. Die Studienleistungen werden nach dem ECTS- Punktesystem angerechnet. Deutschland und Polen haben noch zusätzlich eine vertragliche Reglung der Angleichung von Abschlüssen.

Und so geht’s: Unterlagen (Zeugnis, Scheine und ggf. Praktikumsbescheinigung) von einem registrierten Übersetzer übersetzen und beglaubigen lassen und von der polnischen Botschaft oder der Educational Unit der jeweiligen Stadt, wo man studieren möchte, auf Richtigkeit und Äquivalenz zur polnischen Matura überprüfen lassen. Mit den bestätigten Unterlagen kann man sich nun bei der Wunsch- Hochschule bewerben.

Soll ein bereits begonnenes Studium in Polen fortgesetzt werden, muss ein Nachweis aller Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden.

In jedem Fall sollte man sich schon früh mit der jeweiligen Hochschule in Verbindung setzen.