In der Regel fallen für das Studium in Polen keine Gebühren an, es sei denn man will an einer der privaten Hochschulen studieren.
Ausländische Studenten müssen eine einmalige Einschreibungsgebühr von circa 170 Euro bezahlen.
Seit dem 1. Mai 2004 (EU Beitritt Polens) sind ausländische EU- Bürger in der Regel von Gebühren befreit, da sie wie polnische Staatsbürger anzusehen sind.
Für die Teilnahme an fremdsprachigen Studiengängen werden auch von polnischen Studierenden Gebühren verlangt, so dass sie auch für ausländische Studierende kostenpflichtig sind (4.000,- bis 14.500,- Euro pro Studienjahr).
Der Unterricht an privaten Universitäten ist kostenpflichtig. Allerdings kann dies stark variieren.
"Studienfinanzierung
hier am Beispiel der Niederlande erklärt. Dies lässt sich aber auf so gut wie
alle Länder übertragen."